Prüfungsrecht

Verweigerung der Akteneinsicht in Prüfungsakten unzulässig

Bereits im März 2018 hatten wir die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs zum Verhalten einiger Hochschulen dargestellt, die Akteneinsicht der Prüfungskandidaten in ihre eigenen Prüfungen zu vermeiden oder zu minimieren.

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Unzulässige Praxis der eingeschränkten Einsicht in Prüfungsunterlagen

Immer wieder werden Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten vor Probleme gestellt, wollen sie ihre schlecht bewertete Klausur einsehen. Um die Bewertung zu überprüfen bedarf es nicht nur nochmals nachzuvollziehen, was man selbst geschrieben hat, sondern auch, was Prüferinnen und Prüfer als Bemerkungen, Prüfervoten oder Prüfergutachten notiert haben

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Hitze als prüfungsrechtliches Problem

Angesichts der lang andauernden Hitze über Deutschland war es nur eine Frage der Zeit, bis dieser Zustand prüfungsrechtlich ein Problem werden würde – allerdings dieses Mal nicht im Nachhinein in einem Einzelfall nach einer nichtbestandenen Prüfung – sondern vorsorglich, um Verfahrensfehler und nachträgliche Beanstandungen zu verhindern:

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Unter dem Stichwort Der „gedopte“ Prüfling

haben wir, die Rechtsanwälte Dr. Robert Brehm und Dr. Wolfgang Zimmerling vor vielen Jahren in der Zeitschrift „Forschung und Lehre“ 2008, Seite 522 f. einen Artikel veröffentlicht:

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Europäischer Gerichtshof: Verweigerung der Akteneinsicht unzulässig

Ein Prinzip der Logik bei Anfechtungen von Prüfungsergebnissen: Es bedarf der Einsicht in die jeweilige Arbeit, die Aufgabenstellung, die Lösungsskizze für die Prüfer und schließlich die Bemerkungen und Begründungen der Prüfer.

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Approbationschancen für Mediziner aus Ländern außerhalb der Europäischen Union

Der Weg zur ärztlichen Approbation in Deutschland nach dem Studium in einem Nicht-EU-Land kann mit unserer anwaltlichen Unterstützung erleichtert werden und erfolgreich zur Anerkennung führen.

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Nachteilsausgleich bei Krankheit in der juristischen Staatsprüfungsklausur

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat – unter Abänderung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart – entschieden, dass bei einer Diabeteserkrankung als angemessener Nachteilsausgleich im Rahmen der schriftlichen Arbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung regelmäßig die Gewährung einer Pausenzeit in Betracht kommt, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet wird.

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Rüge von Ausbildungsmängeln – Tips und Hinweise

Die Rüge von Mängeln der Ausbildung sind in zahlreichen Prozessen geltend gemacht worden, ohne dass sie – soweit ersichtlich – jemals zur Aufhebung einer Prüfung geführt hätten.

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